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Frankfurter Polo-Turnier darf stattfinden
VG Frankfurt gibt dem Eilantrag des Frankfurter Poloclubs e.V. statt
Mit Beschluss der für das Naturschutzrecht zuständigen 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat diese dem Eilantrag des Frankfurter Polo-Clubs e.V. stattgegeben (Az. 8 L 2832/25.F). Dieser begehrte mit seiner Antragsschrift, eingereicht von der beauftragten Kanzlei EIDING RECHTSANWÄLTE (Hanau), eine naturschutzrechtliche Genehmigung für das am 27.-29.06.2025 geplante Polo-Turnier im Landschaftsschutzgebiet der Zone II in Frankfurt-Nied. Das Turnier wird seit mehr als 30 Jahren dort ausgetragen.
Am 13.05.2025 beantragte der Polo-Club e.V. bei der Stadt Frankfurt eine Genehmigung für die im Jahr 2025 geplanten drei Turniere an den Wochenenden 27.-29.06., 01.-03.08. und 22.-24.08.2025. Mit Verfügung vom 16.06.2025 der Stadt Frankfurt am Main wurde die Genehmigung versagt und zur Begründung ausgeführt, dass die Veranstaltung den Charakter des Gebiets temporär verändere, das Landschaftsbild beeinträchtige und dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets (LSG) zuwiderlaufe.
Das VG Frankfurt führt in seinem Beschluss aus, dass im Rahmen der allein möglichen summarischen Prüfung in dem vorliegenden Eilverfahren eine Genehmigung zu erteilen sei. Entgegen der Auffassung der Stadt könne in einem LSG – anders als in einem Naturschutzgebiet – grundsätzlich eine Genehmigung in Betracht kommen. Nach dem Dafürhalten der Kammer sei durch die Veranstaltung eines zeitlich eng begrenzten Polo-Turniers am kommenden Wochenende eine Veränderung des Gebietscharakters im LSG sowie eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes nicht zu befürchten. Die geplante 3-tägige Veranstaltung laufe auch dem Schutzzweck nicht zuwider. Das Aufstellen von Zelten, Bänken und Sonnenschirmen sowie das Zuschaueraufkommen habe nur einen vorübergehenden Charakter.
Damit folgte das VG Frankfurt im Wesentlichen der Argumentation von EIDING RECHTSANWÄLTE, die auf den zeitlich eng begrenzten Rahmen der Veranstaltung und damit einhergehend eine nur unwesentliche Beeinträchtigung der Schutzziele des LSG hingewiesen haben.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Lutz Eiding, der den Frankfurter Polo-Clubs e.V. im Verfahren vertritt, begrüßt die Entscheidung des VG Frankfurt und führt aus:
„Wir sind froh, dass die Entscheidung des VG Frankfurt es ermöglicht, auch in diesem Jahr die 3 traditionsreichen Polo-Turnier-Wochenenden durchzuführen, die für den Frankfurter Polo-Clubs e.V. von großer Bedeutung sind. Hervorzuheben ist der Umgang der Stadt Frankfurt mit dem Beschluss des VG Frankfurt, die eine Beschwerde beim VGH zunächst eingereicht, dann aber auf eine zweitinstanzliche Entscheidung verzichtet und die gut begründete Gerichtsentscheidung des VG akzeptiert hat. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Die Naturschutzbehörde hat im konstruktiven Dialog mit dem Frankfurter Polo-Club e.V. die Rahmenbedingungen für die Turnierveranstaltungen am 01.-03.08. und 22.-24.08.2025 formuliert, die nicht Gegenstand des VG-Beschlusses waren. Auf diese Weise konnte auch den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes Rechnung getragen werden. Prof. Dr. Eiding bilanziert: Ein solches Vorgehen der Behörden mit Augenmaß ist nicht alltäglich. In diesem Fall haben alle Beteiligten gewonnen.“
Im Oktober 2025 ist eine Besprechung zwischen Umweltamt, Frankfurter Polo-Club und EIDING RECHTSANWÄLTE angesetzt, wie ab 2026 die 3 Traditions-Turniere im Rahmen der rechtlichen Vorgaben durchgeführt werden können.