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Mehr Sicherheit im Bahnhofsviertel der Stadt Frankfurt durch Erlass einer Waffenverbotszone

02. November 2023 - Verwaltungsrecht

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am 19.10.2023 mit Frankfurts Polizeipräsidenten Stefan Müller und Professor Dr. Lutz Eiding haben Oberbürgermeister Mike Josef und Ordnungsamtsdezernentin Annette Rinn eine Waffenverbotszone für das Frankfurter Bahnhofsviertel auf der Grundlage des Waffengesetzes verfügt. Sie gilt ab dem 1. November jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr. Die Zahl der Körperverletzungen im Bahnhofsviertel hat sich laut Kriminalstatistik zwischen 2019 und 2022 verdreifacht. Deshalb hat die Polizei seit längerem eine Waffenverbotszone gefordert.

Oberbürgermeister Mike Josef sagt:

„Wir alle sind uns einig, so wie es ist, kann es im Bahnhofsviertel nicht bleiben. Deshalb habe ich zusammen mit Ordnungsdezernentin Annette Rinn verfügt, dass es dort eine Waffenverbotszone auf der Grundlage des Waffengesetzes geben wird. Eine Waffenverbotszone über eine zusätzliche Gefahrenabwehrverordnung wäre noch einmal umfangreicher gewesen, dafür gibt es in der Stadtverordnetenversammlung allerdings keine Mehrheit.“

Mike Josef macht deutlich, dass die Verfügung nur ein Schritt von vielen sein kann:

„Der Frankfurter Weg war immer beides: Drogenhilfe und Repression. Deshalb werden eine Reihe weiterer Maßnahmen auch zur Sauberkeit, zur Sicherheit und zur Drogenhilfe folgen. Als Oberbürgermeister habe ich die Pflicht dafür zu sorgen, dass es Hilfestellungen für drogenkranke Menschen gibt, aber auch dafür, dass sich die Menschen in Frankfurt mit einem sicheren Gefühl durch das Viertel bewegen können. Wenn die Waffenverbotszone nur ein Leben schützt, dann ist sie richtig.“

Stadträtin Annette Rinn, zuständige Ordnungsdezernentin, fügt hinzu:

„Die Kriminalität im Bahnhofsviertel hat stark zugenommen. Eine Waffenverbotszone ist deshalb dringend notwendig und eine wichtige Maßnahme im Bahnhofsviertel, die ich uneingeschränkt unterstütze“.

Polizeipräsident Stefan Müller macht deutlich:

„Die Waffenverbotszone hat einen großen Mehrwert für uns als Polizei und, da bin ich mir sicher, auch für die Menschen in unserer Stadt. Das unterstützt die tagtägliche Arbeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort.“

Rechtlich ist die Verfügung auf Grundlage des Waffengesetzes möglich, dies bestätigt ein Rechtsgutachten, das Fachanwalt für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Lutz Eiding erstattet hat. Er erklärt:

„Rechtsgrundlage für den Erlass ist § 42 Abs. 5 und 6 des Waffengesetzes. Zuständig für den Erlass einer Waffenverbotszone ist der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main. Der räumliche Geltungsbereich der Waffenverbotszone ist an dem Kernbereich des Bahnhofsgebietes ausgerichtet, wie es den Untersuchungen in der Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Frankfurt zugrunde lag, den Bahnhofsvorplatz eingeschlossen.“

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