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Prof. Dr. Eiding referiert auf Einladung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) über die neue HBO 2018

08. Juni 2018 - Öffentl. Baurecht

Auf Einladung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen stellt Herr Prof. Dr. Eiding in einer Fortbildungsveranstaltung in Wiesbaden am 20.09.2018 die neue Hessische Bauordnung (HBO) vor, die der Landtag am 24.05.2018 beschlossen hat (Landtagsdrucksache 19/6472).

Die HBO umfasst künftig 93 Paragraphen statt bisher 82. Der erweiterte Umfang beruht zum einen auf einer Entzerrung bzw. Neustrukturierung von Vorschriften (z. B. Zusammenfassung der Regelungen über „Werbeanlagen“ im neuen § 10 HBO), zum anderen auf Neuregelungen (z. B. § 72 HBO „Beteiligung durch öffentliche Bekanntmachung“).

Wesentliche Regelungsgegenstände der HBO-Novelle 2018 sind die Erleichterung der Errichtung von Gebäuden in Holzbauweise durch die Übernahme der Brandschutzanforderungen der Musterbauordnung (MBO), die Optimierung der Bedingungen für den Radverkehr, die Erleichterung der Umnutzung leerstehender Bürogebäude in Wohngebäude, die Umsetzung der EU-Bauproduktenverordnung durch die neuen §§ 18 – 28 HBO, die Anpassung der HBO an die Musterbauordnung (MBO) der Bauministerkonferenz und die Einführung des elektronischen Baugenehmigungsverfahrens, wonach die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden kann. Für Vorhaben im Bereich von Störfallbetrieben erfolgt im Hinblick auf die Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie (2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.07.2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen) eine Ergänzung der Verfahrensregelungen, namentlich durch Prüf- und Beteiligungspflichten bei der Genehmigung von Vorhaben (Schutzobjekte) im Umfeld solcher Betriebe mit besonderem Gefahrenpotential.

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