Umweltinformationsrecht

Zum Umweltinformationsrecht gehören die Umweltinformations- und Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder. Diese sind stark geprägt von europarechtlichen Vorgaben. Ein zentraler Zweck der Gesetzgebung ist die Verwaltungskontrolle durch die Herstellung von Öffentlichkeit und Transparenz insbesondere behördlichen Handels.

Der Auskunftsanspruch ist zunächst sehr weit gefasst. Bedeutsam bei der Anwendung der UIG und IFG sind aber gerade die Einschränkungen, etwa zum berechtigten Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, oder aus Gründen des Datenschutzes. Der Interessenkonflikt, resultierend aus dem Informationsbedürfnis der Auskunftssuchenden einerseits und dem Schutzbedürfnis betriebsbezogener oder persönlicher Daten und Informationen andererseits, liegt auf der Hand. Wir vertreten dabei sowohl die Interessen von Auskunftssuchenden i.d.R. gegenüber Behörden als auch Interessen von Unternehmen, wenn es um den Schutz eigenen Know-hows oder aus betrieblichen Gründen schützenswerter Informationen geht.

Die Praxis zeigt darüber hinaus, dass die Handhabung der Auskunftserteilung auf Behördenseite sehr unterschiedlich ist. Weit verbreitet ist noch immer eine unberechtigte Skepsis gegenüber dem Auskunftssuchenden und eine zu enge Auslegung der Informationsrechte, namentlich im Bereich der bedeutsamen Umweltinformationen. Ihr Ansprechpartner Dr. Faußner ist dabei behilflich, die begehrten Informationen zu beschaffen, indem behördliche „Motivationsengpässe“ beseitigt werden.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Martin Faußner
+49 (0) 6181 / 90 800 00
faussner@eiding.com