Immissionsschutzrecht

Immissionsschutzrecht ist in unserer Rechtsberatungspraxis zum einen Anlagenzulassungsrecht. Wie im Baugenehmigungsverfahren geht es auf Investorenseite darum, möglichst rechts- und planungssicher Vorhabengenehmigungen zu erlangen. Hierzu müssen im Vorfeld sich abzeichnende Konflikte erkannt und entschärft werden. Dies kann bereits auf (bauleit-)planerischer Ebene erfolgen oder im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Es geht darum, mögliche rechtserhebliche Betroffenheiten Dritter frühzeitig in die Überlegungen miteinzubeziehen, um auf diese Weise das Risiko späterer (Rechts-)Streitigkeiten und damit verbundener Zeit- und Geldverluste durch unsere Beratung schon im Vorfeld zu minimieren. Die Kanzlei schöpft hier aus dem großen Erfahrungsschatz von Diplom-Verwaltungswirt Heck, den er sich als Mitarbeiter eines Landratsamtes im Bau- und Umweltrecht erarbeitet hat.

Gerade in dichtbesiedelten Gebieten lässt sich ein Nebeneinander von emittierenden Nutzungen und immissionsempfindlichen Nutzungen nicht immer vermeiden. In solchen Fällen muss ein angemessener Interessenausgleich gefunden werden, dabei ist Ihnen Ihr Ansprechpartner Prof. Dr. Eiding gern behilflich. Denn wo dies nicht gelingt, sehen sich Anwohner unzumutbaren Belastungen durch Infrastrukturvorhaben (z.B. Straße, Schiene) oder den Betrieb von gewerblichen und industriellen Anlagen ausgesetzt, oder aber Betriebe müssen durch das Heranrücken schutzwürdiger (Wohn-)Nutzungen mit Einschränkungen rechnen.

Ihr Ansprechpartner

Prof. Dr. Lutz Eiding
+49 (0) 6181 / 90 800 00
eiding@eiding.com