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Corona aktuell - Kanzleibetrieb geht vorerst weiter

26. März 2020 - Öffentl. Wirtschaftsrecht

Das Virus zwingt den hessischen Landesgesetzgeber zu ständigen Aktualisierungen der Corona-Rechtsverordnungen, die wir laufend mitverfolgen. Derzeit dürfen Dienstleister, die nicht ausdrücklich in die Öffnungsverbotslisten aufgenommen sind, ihren Geschäftsbetrieb noch aufrechterhalten, dazu gehören auch Freiberufler wie Rechtsanwälte.

Unter Berücksichtigung der Abstandsempfehlung von 2 m zwischen zwei Menschen haben wir das Sekretariat so umorganisiert, dass ein Teil davon in ein freies Anwaltszimmer umverlegt wurde, sodass die Vorsorgeabstände für alle bei uns Beschäftigten eingehalten sind.

Sofern wir zukünftig den Kanzleibetrieb nicht mehr aufrechterhalten dürfen, haben wir Vorkehrungen dafür getroffen, Ihre Anfragen vom Homeoffice aus zu erledigen.

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