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Prof. Dr. Eiding referierte am 19.10.2017 auf Einladung der Architektenkammer Hessen (AKH) in Wiesbaden zum neuen BauGB 2017

24. November 2017 - Öffentl. Baurecht

Das Baugesetzbuch (BauGB) wurde 2017 inhaltlich durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) geändert, das am 13.05.2017 in Kraft getreten ist.

Das Gesetz dient der Anpassung des BauGB an die geänderte UVP-Richtlinie der EU. Im Zuge zunehmender Digitalisierung wird im Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne auf die Nutzung des Internets zurückgegriffen. Materiell-rechtlich wird die Innenentwicklung weiter gestärkt. Hierzu wurde in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) die neue Baugebietskategorie \"Urbane Gebiete\" (MU) eingeführt. Den Kommunen wird hierdurch zur Erleichterung des Bauens und städtebaulicher Planungen in stark verdichteten innerstädtischen Gebieten mehr Flexibilität eingeräumt. Im Rahmen der zunehmenden Verdichtung von Innenstadtlagen soll den partiell widerstreitenden Nutzungsansprüchen (Gewerbe/Wohnen) und den damit einhergehenden Lärmschutzkonflikten Rechnung getragen werden. In urbanen Gebieten besteht nach der insoweit ebenfalls ergänzten TA Lärm tags nur ein geringerer Lärmschutz (63 dB(A)) als in Mischgebieten (60 dB(A)), die Nachtwerte sind demgegenüber mit 45 dB(A) gleich geblieben.

Flankierende Regelungen sollen es darüber hinaus ermöglichen, durch bauplanungsrechtliche Festsetzungen die Folgen von Störfällen in der Nachbarschaft von Störfallbetrieben zu vermeiden oder zu mindern.

Weitere kleinere Anpassungen des BauGB sind durch folgende Gesetze vorgenommen worden:

  • Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298) ; die Änderungen sind seit dem 02.06.2017 in Kraft;
  • Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II) vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2193); die Änderungen des Baugesetzbuchs sind im Wesentlichen am 06.07.2017 in Kraft getreten (im Übrigen siehe Artikel 5 dieses Gesetzes);
  • Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808). Diese Änderungen sind seit dem 29.07.2017 in Kraft.
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