WERKVERTRAGSRECHT

Der Werkvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich der Unternehmer verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung herzustellen. Der Bauvertrag stellt hierbei eine Sonderform dar. Insbesondere ist es für baurechtliche Laien oft unverständlich, wenn gesonderte Regelungswerke wie zum Beispiel die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B und VOB/C) in den Vertrag mit einbezogen werden sollen. Deshalb stellt sich oft die Frage. Was ist vernünftiger, der Abschluss eines BGB-Werkvertrages, oder eines VOB/B -Werkvertrages? Wir unterstützen und beraten Sie mit dem Ziel, das für Sie richtige Regelwerk vertraglich zu verwenden und Ihre Rechte aus dem Werkvertragsrecht bis zur Vergütung und der Gewährleistungsrechte durchzusetzen.

Dabei ist Ihnen gerne als Ansprechpartner Dr. Kremkus behilflich.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Andreas Kremkus
+49 (0) 6181 / 90 800 00
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