Polizei- und Sicherheitsrecht (Ordnungsrecht)

Das Polizei- und Sicherheitsrecht umfasst – vom Regelungsbereich her betrachtet – in erster Linie die zur Gefahrenabwehr getroffenen hoheitlichen Anordnungen. Diese erlassen einerseits die im Vollzugsdienst tätigen Dienstkräfte der Polizei, andererseits die Sicherheitsbehörden, wozu u. a. die Kommunen zählen. In der Praxis von erheblicher Relevanz ist ferner die zu diesem Rechtsgebiet zählende Spezial-Materie des Versammlungsrechts. Bei derartigen Fällen bieten wir Ihnen eine fachkundige Begleitung an.

Ihr Ansprechpartner Dr. Faußner fertigte eine Dissertation mit dem Titel „Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot über Art. 16 BayPAG“ an. Damit verfügt er über eine sowohl in die Breite als auch in die Tiefe gehende Kenntnis dieser ordnungsrechtlichen Materie.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Martin Faußner
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