Öffentliches Wirtschaftsrecht

Dem Rechtsgebiet Öffentliches Wirtschaftsrecht unterfallen u. a. Handwerks-, Gaststätten- sowie das Gewerberecht. Die Praxis dieses Rechtsgebiets zeichnen insbesondere Fallgestaltungen aus, in denen sich Gaststätten, Handwerksbetriebe oder sonstige Gewerbetreibende dem Vorwurf der Unzuverlässigkeit mangels Sachkunde oder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit seitens der Behörden ausgesetzt sehen, weshalb oft eine Untersagungsverfügung im Raum steht. Diese Konstellationen haben daher für die Betroffenen weitreichende, nicht nur das berufliche Umfeld, sondern darüber hinausgehend auch das private beeinträchtigende Auswirkungen.

Eine andere häufige Konstellation stellt sich so dar, dass sich der vom Lärm geplagte Nachbar gegen den Betrieb einer Gaststätte oder eines sonstigen Gewerbebetriebes wendet. In all diesen Fällen engagiert sich Ihr Ansprechpartner Dr. Faußner für die Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen gegenüber den Behörden einerseits, oder den Störern andererseits.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Martin Faußner
+49 (0) 6181 / 90 800 00
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