MIET- UND PACHTRECHT

Das Mietrecht unterscheidet zwischen gewerblichem Mietrecht und Wohnraummietrecht. Die Mietvertragsparteien regeln ihr Rechtsverhältnis im Mietvertrag, der somit maßgeblich ist bis zur Beendigung des Mietverhältnisses. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich aller Fragen beim Abschluss des Mietvertrages, Mietanpassungen, Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, Gewährleistungsansprüchen und Mangelhaftigkeit der Mietsache, Durchsetzung von Mietzins und Räumung der Mietsache sowie Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei beendeten Mietverhältnissen.

Das Pachtrecht enthält eigenständige Rechtsregelungen und nimmt auf die Regelungen des Mietrechts Bezug.

Wir vertreten sowohl (gewerbliche oder private) Mieter und Vermieter, als auch Pächter.

Als Ansprechpartner steht Ihnen Dr. Kremkus zur Verfügung, der als Fachanwalt über ein umfangreiches Fach- und Erfahrungswissen verfügt.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Andreas Kremkus
+49 (0) 6181 / 90 800 00
kremkus@eiding.com