Konversionsrecht

Unter den Begriff der Konversion fällt die Wiedernutzbarmachung brachliegender Flächen. In nahezu jeder Gemeinde gibt es vormals gewerbliche und industrielle Grundstücke, die auch Jahre nach Aufgabe des Betriebes noch keiner neuen Nutzung zugeführt werden konnten. Solche Brachen sind regelmäßig sowohl aus städtebaulicher Sicht als auch aus Eigentümersicht unerwünscht.

Besondere Bedeutung hat der Begriff der Konversion im Zusammenhang mit der Aufgabe militärischer Liegenschaften erlangt. Diese Fälle sind davon geprägt, dass häufig großflächige Liegenschaften nach dem Abzug der Militärs frei werden, die für Investoren hohe Attraktivität bieten. Die sich dabei stellenden rechtlichen Anforderungen sind sehr komplex und reichen von der Schaffung neuen Planungsrechts, der Möglichkeit der Zulassung von Zwischennutzungen, der Bewältigung von Altlasten und der Erschließung des Areals über die Ausarbeitung städtebaulicher Verträge bis zu der vertraglichen Gestaltung der Eigentums- und Nutzungsverhältnisse.

Ihr Ansprechpartner Prof. Dr. Eiding hat mit seinem Team bereits zahlreiche solcher Konversionsprojekte gewerblicher, aber auch militärischer Flächen begleitet und zum Thema rechtswissenschaftlich publiziert.

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