Erschliessungsbeitragsrecht

Zu den besonders hervorzuhebenden Tätigkeiten von EIDING RECHTSANWÄLTE gehört die Führung erschließungsbeitragsrechtlicher Mandate, die im Falle der Neuerschließung von Baugebieten für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen anfallen. Diese Fälle werden in Form von der Kommune auf der Grundlage der §§ 127 ff. BauGB an die Anwohner adressierter Erschließungsbeitragsbescheide oder von Erschließungsverträgen gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB bundesweit bearbeitet .

Ihr Ansprechpartner Prof. Dr. Eiding kommentiert seit der Erstausgabe im Oktober 2007 den Teil »Erschließungsbeitragsrecht« im Beck'schen Online-Kommentar zum BauGB, welcher viermal im Jahr in Bezug auf neueste Rechtsprechung und Literatur aktualisiert wird und daher den Bearbeiter auf neuestem rechtswissenschaftlichem Stand hält. Der Kommentar ist 2014 bereits in 2. Auflage als Buchausgabe erschienen.

Ihr Ansprechpartner

Prof. Dr. Lutz Eiding
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