Bodenschutz- und Altlastenrecht

Angesichts der Vielzahl noch immer vorhandener (Altlasten-)Verdachtsflächen verwundert es nicht, dass EIDING RECHTSANWÄLTE im Rahmen bau- und planungsrechtlicher Mandate regelmäßig mit dem Thema des Bodenschutz- und Altlastenrechts konfrontiert werden. Für Investoren bergen solche Fälle oftmals nur schwer kalkulierbare zeitliche und finanzielle Risiken. Dies ist ein wesentlicher Grund für zahlreiche Brachen in innerstädtischen Bereichen. Hier müssen ausreichende Grundlagen geschaffen werden, um die Risiken abzuschätzen und – z.B. durch den Abschluss öffentlich-rechtlicher (Sanierungs-)Verträge – beherrschbar zu machen. Denn „Altlast“ ist häufig auch „Kostenlast“. Diplom-Verwaltungswirt Heck verfügt aufgrund seines beruflichen Werdegangs über umfangreiche Erfahrungen auch bei der Formulierung öffentlich-rechtlicher Sanierungsverträge, die den Mandanten wertvolle Unterstützung bieten.

In den letzten 25 Jahren war die Strategie bei der Erkundung und Sanierung von Altlasten einem stetigen Wandel unterworfen. Können die Risiken verlässlich abgeschätzt werden, ist es in aller Regel möglich, auch zeitintensive Altlastenbehandlungsmaßnahmen in neue Nutzungskonzepte einzubeziehen. Es müssen dann in Abstimmung mit den Planungs- und Umweltbehörden Lösungen erarbeitet werden, die unter Berücksichtigung des ökonomisch Machbaren zugleich sicherstellen, dass den Belangen des Umweltschutzes ausreichend Rechnung getragen wird.

Die anwaltliche Beratung Ihres Ansprechpartners Prof. Dr. Eiding geht dabei Hand in Hand mit der ingenieurtechnischen Beurteilung der Altlastenthematik, etwa wenn Sanierungsziele oder Nutzungskonzepte formuliert werden müssen.

Ihr Ansprechpartner

Prof. Dr. Lutz Eiding
+49 (0) 6181 / 90 800 00
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