Arzthaftungsrecht

Nicht immer bringt ein Arztbesuch den gewünschten Erfolg, welchen sich der Patient von einer Behandlung oder Operation verspricht. Es können auch dem sorgfältigsten Arzt Pflichtverletzungen unterlaufen, die zu Schäden beim Patienten führen. Sind Behandlungsfehler nicht auszuschließen, so stehen dem Patienten möglicherweise Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu. Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Patienten. Jedoch dreht sich die Beweislast bei groben Behandlungsfehlern, Nichteinhaltung von Facharztstandards, bei sicher beherrschbaren Risiken wie Hygienemängeln und Lagerungsschäden, um.

Als Patientenanwalt informieren EIDING RECHTSANWÄLTE Sie über Ihre Möglichkeiten und Rechte und holen für Sie ärztliche Gutachten über den medizinischen Dienst der Krankenkasse oder in geeigneten Fällen auch über die Schlichtungsstelle bei der jeweiligen Ärztekammer ein.

Ihr Ansprechpartner für das Arzthaftungsrecht ist Dr. Kremkus, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechtsschutzinteressen unterstützt.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Andreas Kremkus
+49 (0) 6181 / 90 800 00
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